Wohnsitz abmelden
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen (nur beim Hauptwohnsitz möglich).
- Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
- Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt allerdings erst zum Datum des Auszugs.
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich am neuen Wohnort mit Wohnsitz anmelden.
Verfahren
Die Abmeldung ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro vorzunehmen.
Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden.
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
Kosten: gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend
- Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigen