Straßenreinigungsgebühren

Die Gemeinde Wardenburg führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung durch.

Für die Reinigung werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung erhoben. Gebührenpflichtig sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung". Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis (Anlage zur Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung) geführten Straßen liegen.

Die Gebührenhöhe beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich je Meter Quadratwurzel 0,80 € 

 

Hinweis

Für Fragen, die sich auf die tatsächliche Reinigung beziehen, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Wardenburg.

Tel.: 0 44 07 / 73 0

EMail: bauamt(at)wardenburg.de

Straßenreinigungsgebührensatzung

Straßenreinigungssatzung

Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung

Steueramt

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