Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an.

Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
  • Grundsteuer B (unbebaute oder bebaute Flächen)

Der Hebesatz für die Gemeinde Wardenburg beträgt für:

  • Grundsteuer A - 320 %
  • Grundsteuer B - 320 %

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt Oldenburg mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid.

Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die zu entrichtende Steuer.

Grundsteuerreform in Niedersachsen
Termin für die Grundsteuerreform ist der 01.01.2025. Über DIESEN LINK (klick) des Niedersächsischen Landesamt für Steuern halten Sie sich auf dem Laufenden. 
 

Steueramt

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