Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Oldenburger Straße / Sperberweg / Habichtweg, Wardenburg“ für den Bereich Reiherweg beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die Gewerbeflächen in der Nutzung dahingehend einzuschränken, dass Vergnügungsstätten und Gewerbebetriebe wie Spielhallen, Wettbüros, Sexkinos, Sexshops, Videotheken, Bordelle oder bordellartig betriebene Gewerbebetriebe ausgeschlossen werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 besteht ausschließlich aus der textlichen Festsetzung unter Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches sowie der Begründung. Auf die Erstellung einer Planzeichnung wurde daher verzichtet.
Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsunterlagen wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Geltungsbereich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses angepasst. Der überarbeite Geltungsbereich ist auf der anliegenden Grafik ersichtlich.
Das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSIG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Entwurf der Planunterlagen kann in der Zeit vom 20.03.2023 bis 21.04.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de -> Rathaus-> Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während des o. g. Auslegungszeitraumes besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung abzugeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.