Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Littel im Bereich der Straße Sandberg durchzuführen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die wohnbauliche Entwicklung der Flächen. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Grafik kenntlich gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 18.09.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg für die Erweiterung der Innenbereichssatzung Littel im Bereich Sandberg die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB für den o. g. Geltungsbereich beschlossen.
Der Vorentwurf der Planunterlagen kann im Zeitraum vom 09.10.2024 bis 08.11.2024 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de → Rathaus → Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) - abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 01.10.2024
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents