Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Verlängerung Emsstraße“ sowie 56. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Verlängerung Emsstraße“ sowie im Parallelverfahren die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Bauleitplanungen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen. Die Geltungsbereiche sind in den anliegenden Grafiken dargestellt.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 18.09.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Verlängerung Emsstraße“ sowie für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Geltungsbereiche s. o.) beschlossen.

Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründungen, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 01.11.2024 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de → Rathaus → Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Gutachten und Untersuchungen:

  • Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 102 (pk plankontor städtebau gmbh, Oldenburg, 19.08.2024) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt
  • Begründung mit Umweltbericht zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes (pk plankontor städtebau gmbh, Oldenburg, 19.08.2024) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft
  • Ergebnis der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Schalltechnische Immissionsprognose, Auftrag 22060 (lux planung, Oldenburg, 18.02.2022)
  • Geotechnischer Bericht, Projekt Nr. 22.217 (Baugrund Ammerland GmbH, Saterland, 02.06.2022)
  • Entwässerungskonzept (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 13.08.2024)
  • Naturschutzfachliche Begutachtung (Seidel - Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Oldenburg, 10.10.2022)
  • Kompensationskonzept Schleusenweg / Moorbäke (Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg, 08.05.2024)
  • Pflege- und Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 99 (Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg – Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Seidel - Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Oldenburg, 25.08.2022)

Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:

  • Landkreis Oldenburg (13.01.2023) zu Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzflächen, Kompensationsmaßnahmen, Wahrung der artenschutzrechtlichen belange, Hochwasserrisiko, Gewässerrandstreifen, Löschwasserversorgung sowie Lärmemissionskontingente
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (28.11.2022) zu Emissionsschutzzone des Standortübungsplanes Oldenburg
  • LGLN, Regionaldirektion Hameln (30.11.2022) zu Luftbildauswertung auf Kampfmittelverdacht
  • VBN (07.12.2022) zur Anbindung an den ÖPNV
  • Hunte-Wasseracht (13.12.2022) zu den vorhandenen Verbandsgewässern, der Oberflächenentwässerung, den geplanten Entwicklungsmaßnahmen entlang der Stapelriede sowie Straßenbau
  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (13.12.2022) zur Erschließung des Plangebietes
  • OOWV (15.12.2022) zu Versorgungsleitungen, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck sowie Löschwasserversorgung
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (03.01.2023) zum Schutzgut Boden sowie Gashochdruck- bzw. Rohrfernleitungen
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie (05.01.2023) zu meldepflichtigen Bodenfunden
  • Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:
  • Es liegen keine Stellungnahmen nach § 3 (1) BauGB vor

In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 / 56. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltberichte sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:

1. Zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt
Biotoptypenkartierung wurde erstellt. Intensiv bewirtschafteter Acker mit angrenzenden, naturfern ausgebauten Gräben. Mit Umsetzung der Planung
Funktionsverlust des Bodentyps „Acker“. Keine besondere biologische Vielfalt, keine besonders geschützten Pflanzenarten festgestellt. Weit verbreitete bzw. häufige Brutvogelarten wurden erfasst. Häufungen insbesondere außerhalb des Plangebietes in den Gehölzen am Siedlungsrand. Lebensraum für bodengebundene Flora wird bei Realisierung der Planung nicht erhalten. Einzelne Arten können die Kompensationsfläche an der Stapelriede nutzen. Bodentyp: mittlere bis sehr tiefer Gley-Podsol. Keine Suchräume nach schutzwürdigen Böden. Während der Bauphase ist von einer starken Beeinträchtigung des Bodens auszugehen. Flächenversiegelungen durch Betriebe und Verkehrsflächen. Verbesserte Bodenfunktion im Bereich der künftigen Kompensationsfläche. Relativ hoher Grundwasserstand. Keine Trinkwasserschutzgebiete vorhanden. Flächen können im abgeernteten, vegetationsfreien Zustand klimabelastende Wirkungen (starke Aufheizung) haben. In der Aufwuchsphase könnte jedoch eine gewisse Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet vorliegen. Fläche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. Baubedingt geringe Anreicherung von Staub und Verkehrsabgasen möglich. Immissionen durch gewerbliche Nutzung. Umfangreiche Festsetzungen zur Begrünung des Plangebietes. Keine erheblichen Beeinträchtigungen für das lokale Klima zu erwarten. Nördlich des Plangebietes sind schutzbedürftige (Wohn-)nutzungen vorhanden.

2. Zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit
Bisher unbebautes Plangebiet; angrenzend gewerblich genutzte Grundstücke an der Emsstraße. Biogasanlagen in der Umgebung. Während der Bauphase ist temporär u. a. mit Baulärm zu rechnen. Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Betriebsphase wurde ein Lärmgutachten erstellt. Gewerbliche Emissionen werden durch Lärmkontingente begrenzt. Wohnnutzung im Plangebiet wird ausgeschlossen.

3. Zu den Schutzgütern Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden. Keine negativen Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter zu erwarten.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung grundsätzlich in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) - abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zum Verfahren der 56. Flächennutzungsplanänderung bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 25.09.2024
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents


Weitere Nachrichten