ZEHNTE SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wardenburg (Straßenreinigungssatzung)
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wardenburg in seiner Sitzung am 26.09.2024 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Straßenreinigung, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 14.04.2009 wird wie folgt geändert:
Straßenverzeichnis:
Einfügen:
Wardenburg
- Huntestraße (von Oldenburger Straße bis zum Magdalene-Früstücks-Platz)
- Mittelweg (nur bis zur Einmündung Hans-Fangmann-Straße)
- Feldbreite
- Am Schlatt
Astrup
- Im Schloor
Westerholt
- Spittweg
- Plackenweg
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. Oktober 2024 nach Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg in Kraft.
Wardenburg, 14.10.2024
Christoph Reents
Bürgermeister
ZEHNTE VERORDNUNG
zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Wardenburg (Straßenreinigungsverordnung)
Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wardenburg in seiner Sitzung am 26.09.2024 folgende Verordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Verordnung der Gemeinde Wardenburg über die Art und den Umfang der Straßenreinigung, zuletzt geändert durch die 9. Änderungsverordnung vom 14.04.2009 wird wie folgt geändert:
Straßenverzeichnis:
Einfügen:
Wardenburg:
- Huntestraße (von Oldenburger Straße bis zum Magdalene-Früstücks-Platz)
- Mittelweg (nur bis zur Einmündung Hans-Fangmann-Straße)
- Feldbreite
- Am Schlatt
Astrup:
- Im Schloor
Westerholt:
- Spittweg
- Plackenweg
Artikel 2
Diese Verordnung tritt rückwirkend am 01.Oktober 2024 nach Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg in Kraft.
Wardenburg, den 14.10.2024
Christoph Reents
Bürgermeister