Ausschreibungen der Gemeinde Wardenburg

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gibt es drei verschiedene Ausschreibungsformen, welche durch Wertgrenzen definiert werden: Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. 

Die Gemeinde Wardenburg ist verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Wert auszuschreiben. Hierzu wird das Vergabeportal BI_MEDIEN genutzt. 
Als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer können Sie sich bei dem Vergabeportal registrieren. Hierdurch bleiben Sie über laufende Verfahren und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert.

Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen

Derzeit sind keine Leistungen ausgeschrieben. 

Hinweise

Öffentliche Ausschreibungen der Gemeinde Wardenburg werden zudem auf der Internetseite bund.de veröffentlicht. 
Bei Öffentlichen Ausschreibungen nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen können seit dem 01.07.2020 nur noch elektronische Angebote abgegeben werden (§ 38 UVgO). Bei Ausschreibungen nach der UVgO entfällt die Information der Bieterinnen und Bieter per Mail.2


 

Beschränkte Ausschreibungen

Beabsichtigte Auftragsvergaben (Ex-ante-Transparenz)

Hier finden Sie beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € (netto).

Definition: Nach § 20 Abs. 4 VOB/A ist vorgesehen, dass im Vorfeld über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen mit einem Auftragswert über 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.
 

- derzeit keine Einträge -

 

Durchgeführte Auftragsvergaben (Ex-post-Transparenz)

Hier finden Sie bereits durchgeführte Auftragsvergaben von Beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 € (netto) (sowohl UVgO als auch VOB/A).

Definition: Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.

Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigen. Bei Freihändigen Vergaben werden gemäß § 3 Abs. 3 NWertVO Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für sechs Monate veröffentlicht.
 

Die aktuelle Liste steht HIER als Download (klick) zur Verfügung

Hinweise

Bei der Durchführung Beschränkter Ausschreibungen bekommen die Bieterinnen und Bieter eine Mail des Vergabeportals BI_MEDIEN. Wenn Sie dem dort angegeben Link folgen, können Sie sich entweder registrieren (dies wird von der Gemeinde Wardenburg empfohlen) oder die Vergabeunterlagen ohne Registrierung herunterladen. 
Die Abgabe von Angeboten ist sowohl schriftlich als auch elektronisch möglich. Bitte achten Sie auf die jeweiligen Informationen in den Vergabeunterlagen zu den Möglichkeiten der Angebotsabgabe. Bei Beschränkten Ausschreibungen nach der UVgO erfolgt keine Bieter-Information per Mail. Bei Beschränkten Ausschreibungen nach der VOB/A wird Ihnen die Bieter-Information nach der Submission per Mail zugesandt.

Freihändige Vergabe

Hier finden Sie bereits durchgeführte Auftragsvergaben von Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 € (netto) bei Vergaben nach der UVgO und ab einem Auftragswert von 15.000 € (netto) bei Vergaben nach der VOB/A:

- derzeit keine Einträge - 

Hinweise

Es erfolgt sowohl bei der Freihändigen Vergabe nach VOB/A als auch bei der Verhandlungsvergabe nach der UVgO keine Bieter-Information per Mail. Soweit die Vergabeunterlagen es zulassen, ist eine Angebotsabgabe sowohl elektronisch als auch schriftlich möglich. Bitte achten Sie auf die jeweiligen Informationen in den Vergabeunterlagen zu den Möglichkeiten der Angebotsabgabe.