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Bürgermeisterwahl 2005 |
Auf dieser Seite erfahren Sie die Ergebnisse zur Bürgermeisterwahl 2005.
Stichwahlergebnisse 24.04.2005
Information zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wardenburg
Allgemeines
Am 10. April 2005 findet in der Gemeinde Wardenburg die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters (Direktwahl) statt. Diese Wahl wird erforderlich, da die Amtszeit der amtierenden Gemeindedirektorin, Frau Martina Noske, zum 30.06.2005 endet. Aufgrund der Einführung der Eingleisigkeit, d. h. die "Ämter" Gemeindedirektor/in und Bürgermeister/in werden nur noch von einer Person wahrgenommen, entfällt zukünftig die Bezeichnung Gemeindedirektor/in. An der Spitze der Gemeindeverwaltung steht dann eine hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. ein hauptamtlicher Bürgermeister. Die Wähler/innen haben zum ersten Mal die Möglichkeit, die "Chefin"/den "Chef" der Gemeindeverwaltung Wardenburg durch Abgabe ihrer/seiner Stimme direkt (Direktwahl) zu wählen. Bisher wurde die Gemeindedirektorin/der Gemeindedirektor durch den Rat der Gemeinde Wardenburg gewählt. Aufgrund der direkten Einflussnahme auf das Ergebnis der Wahl sollten möglichst alle Wähler/innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bei der Wahl ist es erforderlich, dass ein/eine Bewerber/in mindestens 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, ansonsten wird eine Stichwahl erforderlich, an der dann die beiden Bewerber/innen teilnehmen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Eine evtl. Stichwahl findet 14 Tage nach dem ursprünglich festgelegten Wahltermin, also am 24. April 2005 statt.
Wer darf wählen
In der Gemeinde Wardenburg sind über 12.900 Wähler/innen zur Bürgermeisterwahl am 10. April 2005 aufgerufen. Jede/r Wähler/Wählerin muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wahlberechtigt zu sein. So darf u. a. wählen:
Damit alle Wähler/innen über die Bürgermeisterwahl unterrichtet werden, sind entsprechende Benachrichtigungen (Wahlbenachrichtigungskarten) versandt worden. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, darf auch dann wählen, wenn sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wo, und wie wird gewählt
Die Gemeinde Wardenburg ist in insgesamt 17 Wahlbezirke aufgeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist u. a. der Wahlbezirk sowie der Wahlraum aufgeführt. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist zur Wahl mit in das Wahllokal zu nehmen und beim Wahlvorstand abzugeben. Der vom Wahlvorstand ausgehändigte Stimmzettel ist in einer dafür vorgesehenen Wahlkabine auszufüllen (nur eine Stimme abgeben, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig) und in der Wahlkabine so zu falten, dass nicht ersichtlich ist, an welcher Stelle das Kreuz gemacht wurde. Der gefaltete Stimmzettel ist vor den Augen des Wahlvorstandes in die Wahlurne zu werfen. Die Wahlbenachrichtigungskarte wird den Wählern/innen wieder ausgehändigt, da diese noch für eine evtl. stattfindende Stichwahl benötigt wird.
Sollte für den Wahltag ein Grund bestehen, das Wahllokal nicht aufsuchen zu können, so kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Unterlagen zur Briefwahl können mit der übersandten Wahlbenachrichtigungskarte unter Angabe des Hinderungsgrundes beantragt werden. Grundsätzlich werden die beantragten Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen verschickt. Sie können aber auch persönlich bei der Gemeinde Wardenburg abgeholt werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt bzw. abholen möchte, ist hierzu nur befugt, wenn die beantragende Person eine Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen erteilt hat. Mit den im Rathaus ausgehändigten Briefwahlunterlagen kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit der Wahl auftreten, steht Ihnen der Gemeindewahlleiter, Herr Arians, Tel. 04407-73-130, sowie der zuständige Sachbearbeiter, Herr Hille, Tel. 04407/73-126, gerne für Auskünfte zur Verfügung.