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Vergnügungssteuer |
Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Wardenburg hat am 19.05.2011 eine neue Vergnügungsteuersatzung beschlossen, die die technischen Neuerungen auf dem Gerätesektor berücksichtigt und bei Geldspielgeräten die Besteuerung nach dem Einspielergebnis.
Die Besteuerung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, in dem der Steuerpflichtige seine Ergebnisse mit folgenden Vordrucken der Gemeinde Wardenburg meldet:
[Bescheid]
[Anlage 1]
[Anlage 2]
[Anlage 3]
[Anlage 4]
[Anlage 5]
[Anlage 6]
[Anlage 7]
Die Meldung kann auch per mail abgeben werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Meldung, dann erreichen Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin, Frau Lellesch, Zimmer 2-19, auch telefonisch (Mo.-Fr. von 8:30 bis 12:30 Uhr, Mo.-Mi. 14:00 bis 15:00 Uhr und Do. 14:00 bis 17:30 Uhr) unter 04407 - 73160 oder per Email unter angelika.lellesch@wardenburg.de