Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Wardenburg hat am  19.05.2011  eine neue Vergnügungsteuersatzung beschlossen, die die technischen Neuerungen auf dem Gerätesektor berücksichtigt und bei Geldspielgeräten die Besteuerung nach dem Einspielergebnis.

[Vergnügungssteuersatzung]

Die Besteuerung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, in dem der Steuerpflichtige seine Ergebnisse mit folgenden Vordrucken der Gemeinde Wardenburg meldet:

[Bescheid]

[Anlage 1]

[Anlage 2]

[Anlage 3]

[Anlage 4]

[Anlage 5]

[Anlage 6]

[Anlage 7]

Die Meldung kann auch per mail abgeben werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Meldung, dann erreichen Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin, Frau Lellesch,  Zimmer 2-19, auch telefonisch (Mo.-Fr. von 8:30 bis 12:30 Uhr, Mo.-Mi. 14:00 bis 15:00 Uhr und Do. 14:00 bis 17:30 Uhr) unter 04407 - 73160 oder per Email unter angelika.lellesch@wardenburg.de