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Wysow-Verfahren

Wysow-Verfahren

Das Wysow-Verfahren beinhaltet die Familienzusammenführung und Ausreise von Deutschen aus Vertreibungsgebieten und die Aufnahme von sonstigen Familienangehörigen (§ 8 Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz - BVFG).

Benötigt werden

- Wysow (Anforderungs)-Antrag

- Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes

- Personalausweis

Wie läuft das Wysow-Verfahren ab ?

Voraus geht ein schriftliches Aufnahmeverfahren nach dem BVFG, das der ausreisewillige deutsche Volkszugehörige, sein Ehegatte oder Abkömmling im Aussiedlungsgebiet über die deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt beantragt.
Erfüllt der Antragsteller hiernach die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG oder als Ehegatte oder Abkömmling nach § 7 BVFG, wird zunächst ein Aufnahmebescheid oder ein Einbeziehungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt erteilt, der eine Einreise in die Bundesrepublik zulässt.
Dieser Bescheid wird dem zuständigen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, Beratungsstelle für Spätaussiedler und Flüchtlinge, vorgelegt und bildet die Grundlage für die dort vorzunehmende Ausstellung des Wysows, der eine schriftliche Verpflichtung der hier ansässigen Bezugsperson darstellt, für Aufnahme, Unterkunft und Lebensunterhalt der ausreisewilligen Person(en) aufzukommen.
Die eigenhändige Unterschrift bedarf der Beglaubigung durch die Abteilung Einbürgerungen.
Das Dokument wird anschließend durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt und mit dem Aufnahmebescheid zu den ausreisewilligen Personen gesandt, die damit ihr Visum für die Einreise in die Bundesrepublik bei der deutschen Vertretung beantragen.
 

Gebühren

Das Beglaubigungsverfahren ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Eine als Spätaussiedler oder Vertriebener anerkannte Bezugsperson hält sich bereits in der Bundesrepublik auf.