![]() |
Standesamt
Wardenburg
Staatsangehörigkeit - Wysow-Verfahren |
Wysow-Verfahren
Das Wysow-Verfahren beinhaltet die Familienzusammenführung und Ausreise von Deutschen aus Vertreibungsgebieten und die Aufnahme von sonstigen Familienangehörigen (§ 8 Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz - BVFG).
Benötigt werden
- Wysow (Anforderungs)-Antrag
- Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes
- Personalausweis
Wie läuft das Wysow-Verfahren ab ?
Voraus geht ein schriftliches
Aufnahmeverfahren nach dem BVFG, das der ausreisewillige deutsche
Volkszugehörige, sein Ehegatte oder Abkömmling im Aussiedlungsgebiet über die
deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt beantragt.
Erfüllt der Antragsteller hiernach die Voraussetzungen für eine Aufnahme als
Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG oder als Ehegatte oder Abkömmling nach § 7
BVFG, wird zunächst ein Aufnahmebescheid oder ein Einbeziehungsbescheid vom
Bundesverwaltungsamt erteilt, der eine Einreise in die Bundesrepublik zulässt.
Dieser Bescheid wird dem zuständigen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes,
Beratungsstelle für Spätaussiedler und Flüchtlinge, vorgelegt und bildet die
Grundlage für die dort vorzunehmende Ausstellung des Wysows, der eine
schriftliche Verpflichtung der hier ansässigen Bezugsperson darstellt, für
Aufnahme, Unterkunft und Lebensunterhalt der ausreisewilligen Person(en)
aufzukommen.
Die eigenhändige Unterschrift bedarf der Beglaubigung durch die Abteilung
Einbürgerungen.
Das Dokument wird anschließend durch einen vereidigten
Übersetzer übersetzt und mit dem Aufnahmebescheid zu den ausreisewilligen
Personen gesandt, die damit ihr Visum für die Einreise in die Bundesrepublik bei
der deutschen Vertretung beantragen.
Gebühren
Das Beglaubigungsverfahren ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Eine als Spätaussiedler oder Vertriebener anerkannte Bezugsperson hält sich bereits in der Bundesrepublik auf.