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Standesamt
Wardenburg
Staatsangehörigkeit - Prüfung der Staatsangehörigkeit |
Prüfung der Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann in
der Regel festgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist,
dass der Betroffene und ggf. die Person, von der er seine Staatsangehörigkeit
ableitet, seit dem 01. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche
Staatsangehörige behandelt wurden.
Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall
Zweifel ergeben, z. B. wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich
der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei
ausländischer Staatsangehörigkeit von Familienangehörigen.
Benötigt werden
- schriftlicher Antrag
- Geburtsurkunde
- eventuell Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters dieser Person
- eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden
-
andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit
eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden
etwa Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten
- Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise
Informationen rund um die Prüfung der Staatsangehörigkeit
- Approbation eines Arztes, Apothekers, ...
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr,
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.
Gebühren
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.