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Staatsangehörigkeit   -  
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Prüfung der Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann in der Regel festgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass der Betroffene und ggf. die Person, von der er seine Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 01. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.
Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, z. B. wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Familienangehörigen.
 

Benötigt werden

- schriftlicher Antrag

- Geburtsurkunde

- eventuell Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters dieser Person

- eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden

- andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden
etwa Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten

- Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise

Informationen rund um die Prüfung der Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist und sind deshalb in ihrer Gültigkeit begrenzt, da die Staatsangehörigkeit durch verschiedene Rechtsvorgänge (Einbürgerungen, Verzichte auf die Staatsangehörigkeit und so weiter) verändert werden kann.

Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz den deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:

- Approbation eines Arztes, Apothekers, ...

- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,

- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr,

- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.

Gebühren

Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.