![]() |
Standesamt
Wardenburg
Staatsangehörigkeit - Erwerb durch Erklärung |
Erwerb durch Erklärung
Durch Erklärung deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 01.07.1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn das Kind sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Benötigt werden
-
Abstammungsurkunde des Kindes
Sie erhalten die Abstammungsurkunde
beim Standesamt des Geburtsortes.
- Vaterschaftsanerkennung
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters
Vorsprache
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist gebührenfrei.