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Standesamt
Wardenburg
Staatsangehörigkeit - Erwerb durch Einbürgerung |
Erwerb durch Einbürgerung
Ab dem 01.01.2005 ist die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- geregelt.
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Merkblatt über die doppelte
Staatsangehörigkeit auf Gegenseitigkeit.
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Merkblatt über den Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG.
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