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Staatsangehörigkeit   -  
Erwerb durch Einbürgerung

Erwerb durch Einbürgerung

Ab dem 01.01.2005 ist die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- geregelt.


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Merkblatt über die doppelte Staatsangehörigkeit auf Gegenseitigkeit. Merkblatt über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG.

 

Merkblatt über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG. Merkblatt über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG.