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Standesamt
Wardenburg
Staatsangehörigkeit - Erwerb durch Annahme als Kind (Adoption) |
Erwerb durch Annahme als Kind (Adoption)
Ein von einem Deutschen adoptiertes Kind, das zum Zeitpunkt des Annahmevertrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.