zurück zur Übersicht  Standesamt Wardenburg 

Allgemeine Hinweise, Personenstandsurkunden aus dem Standesamt, Die Eheschließung/Trauung - Möglichkeiten in der Gemeinde Wardenburg, weitere Informationen, Eheschließung, Beurkundungen, Namensführung, Namensänderung, Staatsangehörigkeit, Urkunden-Service,

Allgemeine Hinweise

Das Standesamt beurkundet Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen, die in der Gemeinde Wardenburg eintreten. Außerdem werden Kirchenaustritte, namensrechtliche Erklärungen (insbesondere auch von Aussiedlern) entgegengenommen.

Aufgaben:
- Anmeldung zur Eheschließung und Trauung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Antrag auf Anlegung eines Familienbuches
- Namensänderungen

Personenstandsurkunden aus dem Standesamt

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.

Welche Urkunden erhalten Sie bei welchem Standesamt?

Abstammungs-, Geburtsurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person geboren wurde.

Heiratsurkunde
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
 
internationale Heiratsurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der das Familienbuch geführt wird.

Abschrift des Familienbuches:
Zuständig ist das Heirats-Standesamt der Ehegatten.

Sterbeurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person verstorben ist.

Sie können die Urkunden
persönlich beim Standesamt
oder
per e-Mail unter standesamt@wardenburg.de beantragen.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache).

Gebühren:  

Bislang waren die Gebühren im Personenstandsgesetz bundeseinheitlich geregelt. Mit der Personenstandsreform sind die Gebühren nunmehr nach Maßgabe von Landesrecht zu erheben. Der niedersächsische Gesetzgeber hat sich entschlossen, die seit über sieben Jahren unveränderten Gebühren anzuheben. So kostet eine Geburtsurkunde ab 1. Januar 10 Euro statt 7 Euro, die Anmeldung zur Eheschließung 40 Euro statt 33 Euro beziehungsweise 80 statt 55 Euro. Der Aufschlag für Trauungen außerhalb der Öffnungszeit erhöht sich von 55 Euro auf 80 Euro.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig (€ 10,00). Wenn Sie die Urkunde(n) schriftlich beantragen, fügen Sie bitte die Gebühr in bar sowie ausreichendes Rückporto bei (in der Regel 0,55 €).

 Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.

 

Die Eheschließung - Möglichkeiten in der Gemeinde Wardenburg

 

Für Ihre Eheschließung/Trauung bietet Ihnen das Standesamt Wardenburg das Trauzimmer im Rathaus Wardenburg, das Museum "Alte Ziegelei Westerholt", das Museum "Moor- und Bauernmuseum" Benthullen-Harbern oder die "Wassermühle Wardenburg  zur Auswahl an.
 

Sie können sich trauen lassen

 

 

 

im Wardenburger Rathaus      -      hier das Trauzimmer

 

 

im Museum
"Alte Ziegelei Westerholt"
(nach Absprache)

 

 

oder im
"Moor- und Bauernmuseum"
Benthullen-Harbern
(nach Absprache)

oder aber in der
"Wassermühle Wardenburg"
(nach Absprache Montag bis Freitag bis 14.00 Uhr)


Selbstverständlich können Sie auch an einem Samstag (bis 14.00 Uhr) heiraten. Die Wardenburger  Standesbeamten stehen Ihnen  nach Absprache zur Verfügung.

Einen weiteren Service bietet das Standesamt Brautpaaren, deren Namensführung sich durch die Eheschließung ändert. Bereits bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung im Standesamt können Sie einen auf den neuen Namen lautenden Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro der Gemeinde Wardenburg beantragen, beide Ausweise allerdings frühestens acht Wochen vor der Eheschließung. Das neue Ausweisdokument wird dann bei der Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt.
Voraussetzung ist, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, die in der Gemeinde Wardenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

 

Das Standesamt ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo.  -   Frei.     08.30 Uhr   -   12.30 Uhr

Do.                   14.00 Uhr   -   17.30 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 04407 / 73 101

 

Hier weitere Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Standesamt Wardenburg:

 

Eheschließung

-          Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)

-          Bestellung einer Heiratsurkunde

-          Anlegen eines Familienbuches

 

Beurkundungen

-          Beurkundung von Geburten

-          Beurkundung von Sterbefällen

-          Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

 

Namensführung

              Namensführung nach deutschem Recht

      -          Namensführung in der Ehe mit ausländischer Beteiligung

-          Doppelnamen

-          Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

-          Wiederannahme des Geburtsnamens

 

Namensänderung

      -          Namensänderung für Kinder

-          Änderung des Vor- und Familiennamens

 

 

Staatsangehörigkeit

-          Erwerb durch Annahme als Kind

-          Erwerb durch Einbürgerung

-          Erwerb durch Erklärung

-          Erwerb durch Geburt in Deutschland

-          Prüfung der Staatsangehörigkeit

-          Verlust der Staatsangehörigkeit

-          Wysow-Verfahren

 

Urkunden-Service

-          Abschrift aus dem Familienbuch

-          Ahnenforschung

-          Bestellung einer Abstammungsurkunde

-          Bestellung einer internationalen Geburtsurkunde

-          Bestellung von Geburtsurkunden

-          Bestellung von Sterbeurkunden