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Standesamt Wardenburg |
Das Standesamt beurkundet Geburten, Sterbefälle und
Eheschließungen, die in der Gemeinde Wardenburg eintreten. Außerdem werden
Kirchenaustritte, namensrechtliche Erklärungen (insbesondere auch von
Aussiedlern) entgegengenommen.
Aufgaben:
- Anmeldung zur Eheschließung und Trauung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Antrag auf Anlegung eines Familienbuches
- Namensänderungen
Personenstandsurkunden aus dem Standesamt
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Welche Urkunden erhalten Sie bei welchem Standesamt?
Abstammungs-, Geburtsurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person
geboren wurde.
Heiratsurkunde
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt,
in der die Eheschließung stattgefunden hat.
internationale Heiratsurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der das Familienbuch
geführt wird.
Abschrift des Familienbuches:
Zuständig ist das Heirats-Standesamt der Ehegatten.
Sterbeurkunde:
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person
verstorben ist.
Sie können die Urkunden
persönlich beim Standesamt
oder
per e-Mail unter standesamt@wardenburg.de
beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache).
Bislang waren die Gebühren
im Personenstandsgesetz bundeseinheitlich geregelt. Mit der Personenstandsreform
sind die Gebühren nunmehr nach Maßgabe von Landesrecht zu erheben. Der
niedersächsische Gesetzgeber hat sich entschlossen, die seit über sieben Jahren
unveränderten Gebühren anzuheben. So kostet eine Geburtsurkunde ab 1. Januar 10
Euro statt 7 Euro, die Anmeldung zur Eheschließung 40 Euro statt 33 Euro
beziehungsweise 80 statt 55 Euro. Der Aufschlag für Trauungen außerhalb der
Öffnungszeit erhöht sich von 55 Euro auf 80 Euro.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten
jeweils die Hälfte.
Die Eheschließung - Möglichkeiten in der Gemeinde Wardenburg
Für Ihre
Eheschließung/Trauung bietet Ihnen das Standesamt Wardenburg das Trauzimmer im
Rathaus Wardenburg, das Museum "Alte Ziegelei Westerholt", das Museum "Moor-
und Bauernmuseum" Benthullen-Harbern oder die "Wassermühle
Wardenburg zur Auswahl an.
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Sie können sich trauen lassen |
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im Wardenburger Rathaus - hier das Trauzimmer |
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im
Museum
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oder im |
oder aber in der |
Selbstverständlich können Sie auch an einem Samstag
(bis 14.00 Uhr) heiraten. Die Wardenburger Standesbeamten stehen Ihnen
nach Absprache zur Verfügung.
Einen weiteren Service bietet das Standesamt Brautpaaren, deren
Namensführung sich durch die Eheschließung ändert. Bereits bei der Anmeldung
Ihrer Eheschließung im Standesamt können Sie einen auf den neuen Namen
lautenden Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro der Gemeinde
Wardenburg beantragen, beide Ausweise
allerdings frühestens acht Wochen vor der Eheschließung. Das neue
Ausweisdokument wird dann bei der Eheschließung durch den Standesbeamten
ausgehändigt.
Voraussetzung ist, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, die in
der Gemeinde Wardenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Das Standesamt ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. - Frei. 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 04407 / 73 101
Hier weitere Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Standesamt Wardenburg:
- Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
- Bestellung einer Heiratsurkunde
- Anlegen eines Familienbuches
- Beurkundung von Sterbefällen
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- Namensführung nach deutschem Recht
- Namensführung in der Ehe mit ausländischer Beteiligung
- Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Änderung des Vor- und Familiennamens
- Erwerb durch Annahme als Kind
- Erwerb durch Geburt in Deutschland
- Prüfung der Staatsangehörigkeit
- Verlust der Staatsangehörigkeit
- Abschrift aus dem Familienbuch
- Bestellung einer Abstammungsurkunde
- Bestellung einer internationalen Geburtsurkunde
- Bestellung von Geburtsurkunden
- Bestellung von Sterbeurkunden