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Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht

Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht

Bestimmung eines Ehenamens

Man kann bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Dieser Ehename kann einer der Geburtsnamen der Ehepartner oder der zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes sein.

Sollte die getrennte Namensführung gewählt werden, dann gibt es keine zeitliche Befristung, um nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen.