zurück zur Übersicht Standesamt Wardenburg 
Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

Wenn Sie bei der Eheschließung / Partnerschaftsbegründung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben.

Zuständig für eine nachträgliche Erklärung des gemeinsamen Familiennamens ist das Standesamt in dem das Familienbuch geführt wird.