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Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Homosexuelle Paare haben die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft von dem zuständigen Standesbeamten eintragen zu lassen.

Anmeldung zur Begründung der Partnerschaft und Unterlagen

Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Verpartnerung frühestens sechs Monate vor der Begründung der Partnerschaft erfolgen kann.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.


Wenn Sie
- Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wardenburg haben,
- volljährig sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- noch nicht verheiratet oder verpartnert waren,

müssen Sie zur Anmeldung nachfolgende Unterlagen mitbringen:

Benötigt werden:

- Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung zur Verpartnerung als auch bei der Begründung der Partnerschaft ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern,
wenn Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin geheiratet haben, oder wenn sie nach einer Eheschließung im Ausland nachträglich die Anlegung eines Familienbuchs beantragt haben.

- Achtung, das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat.

- Das Familienbuch befindet sich  beim Heirats-Standesamt der Eltern.
In allen anderen Fällen z.B., wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR geheiratet haben, eine neue Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt der Partner. Eine Abstammungsurkunde ist auch vorzulegen, wenn einer der Partner adoptiert worden ist.

- ggf. Einbürgerungsurkunde
Wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen.

- Wenn akademische Grade
im Partnerschaftsbuch eingetragen werden sollen, legen Sie bitte einen Nachweis, z.B. Promotions- oder Diplomurkunde, im Original vor.

- Passfoto
Sollten Sie das Angebot einen Ausweis zu beantragen wahrnehmen.

Weitere Informationen rund um die Anmeldung zur Begründung der Partnerschaft

Hier finden Sie weitergehende Informationen, falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegt.
 
- Wenn Sie bereits verheiratet bzw. verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen (die bereits genannte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, bzw. eigene Abstammungsurkunde) eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bzw. die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung.

- Die Abschrift aus dem Familienbuch ist beim Heirats-Standesamt erhältlich.

- Den Auszug aus dem Partnerschaftsbuch mit Auflösungsvermerk erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Ihre Partnerschaft begründet wurde. Hat die frühere Eheschließung vor dem 01.01.1958 - oder in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990 stattgefunden, besorgen Sie sich bitte beim Standesamt der damaligen Eheschließung eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Angabe der Auflösung der Ehe. Diese Urkunde kostet 7,00 €.

- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

- Wohnt nur einer von Ihnen in der Gemeinde Wardenburg, ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine neue Aufenthaltsbescheinigung, jedoch keine einfache Meldebescheinigung, für denjenigen, der nicht in der Gemeinde Wardenburg wohnt, von der zuständigen Meldebehörde vorzulegen.

- Wohnt keiner von Ihnen in der Gemeinde Wardenburg, ist das Standesamt Wardenburg für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft nicht zuständig. Die Begründung ist aber in Wardenburg möglich. Die Anmeldung muss beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.

Wer muss die Lebenspartnerschaft anmelden?

Sie sollten stets persönlich gemeinsam  vorsprechen, um eine Lebenspartnerschaft anzumelden. Bei der Anmeldung wird auch der Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft mit Ihnen besprochen und festgelegt! Sollte in Ausnahmefällen eine(r) der Beteiligten verhindert sein, so hat er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung der Lebenspartnerschaft durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist (Beitrittserklärung).

 

Beitrittserklärung Lebenspartnerschaften 

Gebühren:

Für die Anmeldung zur Partnerschaft müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 33 Euro bezahlen.

Wenn eine oder einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat erhöht sie sich auf 55 Euro.

Zu diesen Gebühren kommen in der Regel zusätzlich die für Urkunden und die Kosten für ein Partnerschaftsbuch hinzu, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.