zurück zur Übersicht Standesamt Wardenburg 
Namensführung   -   Doppelnamen

Doppelnamen

Doppelnamen entstehen, wenn einem Familienname ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.

Informationen rund um den Doppelnamen

Doppelnamen können nach deutschem Recht insbesondere in folgenden Fällen entstehen.
 
- Der Partner, dessen Geburtsname nicht zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt wird, kann durch Erklärung im Standesamt dem gemeinsamen Familiennamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung kann widerrufen werden.

- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann durch Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ein Doppelname gebildet werden. Das wird insbesondere dann als zulässig angesehen, wenn es sich bei dem Familienname um einen sog. Sammelnamen (z.B. Meyer, Maier, Müller, Schmidt, Schmitz, Schulz) handelt und eine Verwechslungsgefahr durch die Namensänderung beseitigt wird.

- bei behördlichen Namensänderungen ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, Wildeshausen, zuständig.

- In den meisten Fällen werden Erklärungen zum Doppelnamen bei der Eheschließung oder Partnerschaftsbegründung abgegeben.

- Zuständig für nachträgliche "Doppel-Namenserklärungen" ist das Standesamt Wardenburg

Hinzufügung

Beispiel:

Ehename ist der Geburtsname des Mannes (=RAT).
Die Frau hat die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen (=HAUS)
voranzustellen (= HAUS-RAT) oder anzufügen (=RAT-HAUS).
 

Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, eine spätere erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr zulässig.