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Standesamt
Wardenburg Namensführung - Doppelnamen |
Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familienname ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.
Informationen rund um den Doppelnamen
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann durch Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ein Doppelname gebildet werden. Das wird insbesondere dann als zulässig angesehen, wenn es sich bei dem Familienname um einen sog. Sammelnamen (z.B. Meyer, Maier, Müller, Schmidt, Schmitz, Schulz) handelt und eine Verwechslungsgefahr durch die Namensänderung beseitigt wird.
- bei behördlichen Namensänderungen ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, Wildeshausen, zuständig.
- In den meisten
Fällen werden Erklärungen zum Doppelnamen bei der Eheschließung oder
Partnerschaftsbegründung abgegeben.
-
Zuständig für nachträgliche "Doppel-Namenserklärungen" ist das
Standesamt Wardenburg
Hinzufügung
Beispiel:
Ehename ist der Geburtsname des Mannes (=RAT).
Die Frau hat die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen (=HAUS)
voranzustellen (= HAUS-RAT) oder anzufügen (=RAT-HAUS).
Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, eine spätere erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr zulässig.