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Standesamt
Wardenburg Beurkundung von Sterbefällen |
Beurkundung von Sterbefällen
Der Tod eines in der Gemeinde Wardenburg verstorbenen
Bürgers
wird vom Standesamt Wardenburg beurkundet. Grundlage hierfür ist die
Sterbeanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere
Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten
sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche
Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über
Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte
Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die
erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in
Empfang nehmen.
Benötigt werden
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt.
Gebühren:
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei;
ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. Beerdigung,
Krankenkasse, Rente.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.