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Beurkundung von Sterbefällen

Beurkundung von Sterbefällen

Der Tod eines in der Gemeinde Wardenburg  verstorbenen Bürgers wird vom Standesamt Wardenburg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in Empfang nehmen.

Benötigt werden

- Sterbeanzeige

- ärztliche Todesbescheinigung

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt.

Gebühren:

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. Beerdigung, Krankenkasse, Rente.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.

Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.