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Standesamt
Wardenburg Beurkundung von Geburten |
Beurkundung von Geburten
Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland
beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Die meisten "Wardenburger" Babys kommen in einem Krankenhaus in der
Stadt Oldenburg zur Welt - zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das
Standesamt Oldenburg. Im Regelfall werden die Formalitäten über die Kliniken abgewickelt
.
Ansonsten, z.B. bei Hausgeburten in der Gemeinde Wardenburg, stellen die Hebamme oder der Haus- bzw. Notarzt die Geburtsanzeige aus, und die Eltern müssen sie beim Standesamt Wardenburg zur Beurkundung vorlegen .
Benötigt werden
- Geburtsanzeige
des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Personenstandsurkunden
-
ledige Mutter:
Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde der Mutter
-
verwitwete Mutter:
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Vermerk über den Tod
des Ehemannes bzw. Familienstammbuch und Sterbeurkunde
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
- eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.
Eine Vorsprache beim Standesamt ist nicht erforderlich. Die Prüfung auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt von Amts wegen.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für gesetzliche Zwecke, z.B. Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Erziehungsgeld
werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet
die erste Urkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €.
Top Ten der Vornamen
| Mädchen | Jungen |
|---|---|
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1. Sophie |
1. Justin |
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2. Marie |
2. Leon |
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3. Lea |
3. Luca |
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4. Leonie |
4. Elias |
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5. Melissa |
5. Maximilian |
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6. Lara |
6. Alexander |
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7. Vanessa |
7. Fynn |
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8. Angelina |
7. Jan |
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9. Katharina |
9. Marcel |
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10. Lena |
10. Paul |