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Anmeldung zur Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung (früher "Aufgebot")

Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung (Trauung) erfolgen kann.
Wenn Sie oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist eine der Anmeldung vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie

- Ihren Hauptwohnsitz in Wardenburg  haben,
- volljährig sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- noch nicht verheiratet oder verpartnert waren,

müssen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung nachfolgende Unterlagen mitbringen

- Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
W
enn Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin geheiratet haben, oder wenn sie nach einer Eheschließung im Ausland nachträglich die Anlegung eines Familienbuchs beantragt haben - Achtung, das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern. In allen anderen Fällen z.B., wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR geheiratet haben, neue Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt der Verlobten. Sollte einer der Verlobten adoptiert worden sein, ist zusätzlich eine Abstammungsurkunde vorzulegen.

- ggf. Einbürgerungsurkunde
Wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen.

- bei einem gemeinsamem Kind
muss eine Abstammungsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden. Die Abstammungsurkunde ist beim Geburtsstandesamt erhältlich.

- wenn akademische Grade
im Heiratsregister eingetragen werden sollen, legen Sie bitte einen Nachweis, z.B. Promotions- oder Diplomurkunde, im Original vor.

- Passfoto
wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

- Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF -Datei)

Hier finden Sie weitergehende Informationen, falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegt

- Sollte einer von Ihnen nicht in der Gemeinde Wardenburg gemeldet oder Wardenburg  für Sie beide bzw. einen von Ihnen Nebenwohnsitz sein, ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine neue Aufenthaltsbescheinigung (keine einfache Meldebescheinigung) des Hauptwohnsitzes vorzulegen. Sie wird von der zuständigen Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.

- Wohnt keiner von Ihnen in der Gemeinde Wardenburg, ist das Standesamt Wardenburg für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber in Wardenburg möglich. Die Anmeldung muss beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.

- Wenn Sie bereits verheiratet bzw. verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich zur eigenen Abstammungsurkunde(!) eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bzw. die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk.

- Die Abschrift aus dem Familienbuch ist bei Auflösung der Ehe durch Scheidung bis 1998 in der Regel beim Standesamt des Wohnortes des Mannes zum Zeitpunkt der Scheidung erhältlich. Bei Scheidung ab 1999 bekommen Sie die Abschrift in der Regel beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten. Bei Auflösung der Ehe durch Tod wird das Familienbuch beim Standesamt des Wohnsitzes des lebenden Ehegatten geführt.

- Den Auszug aus dem Partnerschaftsbuch mit Auflösungsvermerk erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Ihre Partnerschaft begründet wurde.

- Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Familienbuch bzw. Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht außer der Familienbuchabschrift bzw. Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

- Hat die frühere Eheschließung vor dem 01.01.1958 - oder in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990 stattgefunden, besorgen Sie sich bitte beim Standesamt der damaligen Eheschließung eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Angabe der Auflösung der Ehe. Diese Urkunde kostet 7,00 €.

- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

- Sollten Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährige Kinder aus einer Vorehe haben, ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Gebühren

- Für die Prüfung der Ehefähigkeit fällt bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr in Höhe von 33 Euro an; bei Auslandsbeteiligung erhöht sie sich auf 55 Euro.

- Zu diesen Gebühren kommen in der Regel noch die für Urkunden und die Kosten für ein Familienstammbuch hinzu, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.

- Wenn Sie Ihre Ehe innerhalb der üblichen Öffnungszeiten in den Wardenburger Museen oder der Wassermühle Wardenburg schließen möchten, werden Gebühren in Höhe von € 55,00 zusätzlich durch das Standesamt erhoben. Die weiteren Kosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten in den Museen sind direkt bei den Museen zu erfragen.

- Für die Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeit werden 55 Euro erhoben nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV).