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Anlegen eines Familienbuches

Anlegen eines Familienbuches

Das Familienbuch ist die Bezeichnung für eine Art Sammelurkunde, in der neben den Angaben über die Eheleute und deren Eltern, den Tag und Ort der Eheschließung auch eine Aussage über die Namensführung in der Ehe gemacht wird.

Im Anschluss an jede Eheschließung in Deutschland wird vom zuständigen Standesamt ein Familienbuch angelegt.

Sollte die Ehe im Ausland geschlossen werden, kann ein Familienbuch auf Antrag für in der Gemeinde Wardenburg  wohnende Eheleute beim Standesamt Wardenburg angelegt werden.
Voraussetzung ist, dass einer der Ehegatten Deutscher, Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Staatenloser ist.

Das Original des Familienbuches verbleibt beim Standesamt und wird ständig aktualisiert, z.B. wenn ein Kind geboren wird oder die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wird.

Bei Anlegung des Familienbuches erhalten die Eheleute eine Abschrift. Weitere Abschriften sind beim Standesamt erhältlich.

Benötigt werden:

siehe "Anmeldung zur Eheschließung"
Bei der Beantragung eines Familienbuches müssen dem Standesamt die gleichen Unterlagen vorgelegt werden wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung.

Gebühren:

Die Gebühr für die Anlegung eines Familienbuches bei Eheschließungen im Ausland beträgt 33 €.
Die Anlegung eines Familienbuches ist für Spätaussiedler und Vertriebene gebührenfrei.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kostet 8 €.