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Standesamt
Wardenburg Anlegen eines Familienbuches |
Anlegen eines Familienbuches
Das Familienbuch ist die Bezeichnung für eine Art Sammelurkunde, in der
neben den Angaben über die Eheleute und deren Eltern, den Tag und Ort der
Eheschließung auch eine Aussage über die Namensführung in der Ehe gemacht wird.
Im Anschluss an jede Eheschließung in Deutschland wird vom zuständigen
Standesamt ein Familienbuch angelegt.
Sollte die Ehe im Ausland geschlossen
werden, kann ein Familienbuch auf Antrag für in der Gemeinde Wardenburg wohnende Eheleute beim
Standesamt Wardenburg angelegt werden.
Voraussetzung ist, dass einer der Ehegatten
Deutscher, Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Staatenloser ist.
Das
Original des Familienbuches verbleibt beim Standesamt und wird ständig
aktualisiert, z.B. wenn ein Kind geboren wird oder die Ehe durch Scheidung oder
Tod aufgelöst wird.
Bei Anlegung des Familienbuches erhalten die Eheleute eine Abschrift. Weitere Abschriften sind beim Standesamt erhältlich.
Benötigt werden:
siehe "Anmeldung zur
Eheschließung"
Bei der Beantragung eines
Familienbuches müssen dem Standesamt die gleichen Unterlagen vorgelegt
werden wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung.
Gebühren:
Die Gebühr für die Anlegung eines Familienbuches bei Eheschließungen im
Ausland beträgt 33 €.
Die Anlegung eines Familienbuches ist für Spätaussiedler und Vertriebene
gebührenfrei.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kostet 8 €.