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Änderung des Vor- und Familiennamens

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.

Benötigt werden

- Antrags-Formular
Das Antragsformular gibt es beim Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen. Dort muss der Antrag auch abgegeben oder gestellt werden!

Informationen rund um die Änderung des Vor- oder Familiennamens

- Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Eine
persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.