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Standesamt
Wardenburg
Änderung des Vor- und Familiennamens |
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Benötigt werden
-
Antrags-Formular
Das
Antragsformular gibt es beim Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793
Wildeshausen. Dort
muss der Antrag auch abgegeben oder gestellt werden!
Informationen rund um die Änderung des Vor- oder Familiennamens
- Vor- oder
(und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn
ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive
sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Eine persönliche Beratung
vor Antragstellung wird empfohlen.