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Standesamt Wardenburg Abschrift aus dem Familienbuch |
Abschrift aus dem Familienbuch
Seit dem 01.01.1958 wird für jede in der
Bundesrepublik geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle
Daten, die für die Ehe von Bedeutung sind, enthalten und werden ständig
aktualisiert. So werden nicht nur die Personendaten der Eheleute und ihrer
Eltern, sondern auch der Kinder festgehalten. Daneben gibt es Informationen über
Tag und Ort der Eheschließung sowie der Namensführung.
Das Familienbuch befindet sich immer beim
Heirats-Standesamt der Eheleute.
Benötigt werden
-
gemeinsamer Familienname und Geburtsname des anderen Ehepartners
Für das
rasche Auffinden des Familienbuches wird der gemeinsame Familienname bzw. der
Familienname des Mannes und/oder der Geburtsname der Frau benötigt.
Vorsprache
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch können
telefonisch bestellt werden. Es wird vereinbart, ob die Urkunde per
Nachnahme übersandt werden soll oder unter Vorlage des Personalausweises
abgeholt wird.
Bei einer persönlichen Vorsprache ohne vorherige telefonische Bestellung ist man
bemüht, die Urkunde sofort auszustellen.
Gebühren
Jede Urkundenbestellung verpflichtet dazu, die
entsprechende Gebühr zu zahlen!
Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt.
Sie betragen für die erste Urkunde 8,00 € und für jede weitere 4,00 €.
Urkundenversand ins Ausland
Bitte beachten Sie:
die Urkundenbestellung kann erst abgewickelt werden, wenn Ihre Zahlung hier
eingegangen ist.
Sie erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Wenn Sie eine Faxnummer angeben, wird Ihnen die Zahlungsaufforderung per Fax
zugesandt.