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Abschrift aus dem Familienbuch

Abschrift aus dem Familienbuch

Seit dem 01.01.1958 wird für jede in der Bundesrepublik geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Daten, die für die Ehe von Bedeutung sind, enthalten und werden ständig aktualisiert. So werden nicht nur die Personendaten der Eheleute und ihrer Eltern, sondern auch der Kinder festgehalten. Daneben gibt es Informationen über Tag und Ort der Eheschließung sowie der Namensführung.

Das Familienbuch befindet sich immer beim Heirats-Standesamt der Eheleute.

Benötigt werden

- gemeinsamer Familienname und Geburtsname des anderen Ehepartners
Für das rasche Auffinden des Familienbuches wird der gemeinsame Familienname bzw. der Familienname des Mannes und/oder der Geburtsname der Frau benötigt.

Vorsprache

Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch können telefonisch  bestellt werden. Es wird vereinbart, ob die Urkunde per Nachnahme übersandt werden soll oder unter Vorlage des Personalausweises abgeholt wird.
Bei einer persönlichen Vorsprache ohne vorherige telefonische Bestellung ist man bemüht, die Urkunde sofort auszustellen.

Gebühren

Jede Urkundenbestellung verpflichtet dazu, die entsprechende Gebühr zu zahlen!
Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt.
Sie betragen für die erste Urkunde 8,00 € und für jede weitere 4,00 €.

Urkundenversand ins Ausland
Bitte beachten Sie:
die Urkundenbestellung kann erst abgewickelt werden, wenn Ihre Zahlung hier eingegangen ist.
Sie erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Wenn Sie eine Faxnummer angeben, wird Ihnen die Zahlungsaufforderung per Fax zugesandt.